Gesetzliches: KFZ-Kennzeichen |
Sie wollen Ihren alten Schlepper zulassen? Hier finden Sie eine Übersicht der möglichen Kennzeichen für Ihr Fahrzeug, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. |
Grünes Kennzeichen (§ 3 und § 9 FZV) |
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können Traktoren steuerfrei zulassen. Anhänger dürfen als Folgefahrzeug mit der gleichen Zulassung wie das Zugfahrzeug mitgeführt werden. Das noch vor Jahren geduldete "Selbermalen" des Nummernschildes für den/die Anhänger ist jedoch verboten.
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Vorteile
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Nachteile
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Schwarzes Kennzeichen (§ 3 und § 8 FZV) |
Das schwarze Kennzeichen ist die Standardzulassung und nicht steuerfrei. Jeder mitgeführte Anhänger muss gesondert zugelassen werden. TÜV-Untersuchung und Kfz-Versicherung ist ebenso erforderlich. Ein grünes Kennzeichen am Anhänger und ein schwarzes Kennzeichen am Zugfahrzeug sind nicht zulässig, umgekehrt allerdings schon.
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Vorteile
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Nachteile
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Oldtimer-(H)-Kennzeichen (§ 3 und § 9 FZV) |
Das H-Kennzeichen kann nur für Fahrzeuge zugeteilt werden die mindestens 30 Jahre alt sind. Hierbei fällt eine Steuer-pauschale von 191,73 Euro pro Jahr an (bei Motorrädern 46,02 Euro). Ansonsten gelten die Regelungen des schwarzen Kennzeichens.
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Vorteile
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Nachteile
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Wechselkennzeichen für Oldtimer (§ 17 FZV) |
Mit diesem Kennzeichen können wechselweise mehrere Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, zulassungsfrei betrieben werden. Hauptuntersuchungen sind nicht vorgeschrieben, aber auf freiwilliger Basis zu empfehlen. Steuern und Versicherungsbeiträge sind höher als bei einer herkömmlichen Zulassung und rechnen sich daher nur bei mehreren Oldtimern. Alle Fahrzeuge, die mit diesem Kennzeichen gefahren werden sollen, müssen vorher angegeben werden.
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Vorteile
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Nachteile
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Saisonkennzeichen (§ 3 und § 9 FZV) |
Mit dem Saisonkennzeichen wird ein Fahrzeug nur für einen bestimmten, vorher festzulegenden Zeitraum im Jahr zugelassen. Dieser Zeitraum wird auf dem Nummern-schild eingeprägt. In der anderen Zeit gilt das Fahrzeug als abgemeldet und darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Die Betriebszeit für ein Saisonkennzeichen liegt bei mindestens zwei Monate und höchstens 11 Monate im Jahr.
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Vorteile
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Nachteile
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weitere Links zu diesem Thema: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) |